-
Wahlgrab / Urnenwahlgrab
Bei einem Wahlgrab ist es, wie
der Name schon sagt, ein frei wählbares Grab. Das heißt, man kann sich die Grabstelle aussuchen. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre. Bei den Wahlgräbern ist es dem
Nutzungsberechtigten überlassen ob er die Grabstellen nach diesen 30 Jahren noch mal kaufen oder sie abgeben will. Wenn man sich für einen Wiedererwerb entscheidet kann man auf
dieser Grabstelle anschließend auch wieder neu beerdigen. Es können auch je nach Größe der Grabstelle, 1- oder 2-Lager, zwei Verstorbene beigesetzt werden. Natürlich gilt das
gleiche auch für Urnen, wovon je 4 beigesetzt werden können.
-
Reihengrab / Urnenreihengrab
Bei einem Reihengrab ist es
wiederrum so, dass diese nach der Reihe vergeben werden. Man kann sich den Platz also nicht selbst aussuchen. Es kann nur ein Verstorbener in diesem Grab beigesetzt werden und das Grab kann
nicht widererworben werden. Nach Ablauf der Ruhefrist, die ebenfalls 30 Jahre beträgt, wird das Grab der Reihe nach wieder neu vergeben.
-
Urnenrasengrab
Die Aschekapsel wird auf einem
Rasen beigesetzt. Die Grabstelle kann auf Wunsch der Hinterbliebenen mit einer Namensplatte gekennzeichnet werden. Somit entfällt für die Angehörigen die Grabpflege.
-
Aschestreufeld* (nur auf dem Friedhof in Lette
möglich)
Die Asche eines Verstorbenen wird der Aschekapsel entnommen und auf einem extra dafür ausgewiesenen Feld verstreut. Die Verstreuung muss der Verstorbene zu Lebzeiten im Vorhinein schriftlich
festgehalten haben.
Die Wahl der Grabart ist schon entscheident für die
Trauerbewältigung. Denn wenn der Ort zum Trauern fehlt, kann die Trauerbewältigung nicht richtig abgeschlossen werden. Es ist daher sehr wichtig sich darüber genaue Gedanken zu machen, welche
Grabart man wählt.