Welche Grabarten gibt es auf den Friedhöfen?


  • Wahlgrab / Urnenwahlgrab

    Bei einem Wahlgrab ist es, wie der Name schon sagt, ein frei wählbares Grab. Das heißt, man kann sich die Grabstelle aussuchen. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre. Bei den Wahlgräbern ist es dem Nutzungsberechtigten überlassen ob er die Grabstellen nach diesen 30 Jahren noch mal kaufen oder sie abgeben will. Wenn man sich für einen Wiedererwerb entscheidet kann man auf dieser Grabstelle anschließend auch wieder neu beerdigen. Es können auch je nach Größe der Grabstelle, 1- oder 2-Lager, zwei Verstorbene beigesetzt werden. Natürlich gilt das gleiche auch für Urnen, wovon je 4 beigesetzt werden können.

  • Reihengrab / Urnenreihengrab

    Bei einem Reihengrab ist es wiederrum so, dass diese nach der Reihe vergeben werden. Man kann sich den Platz also nicht selbst aussuchen. Es kann nur ein Verstorbener in diesem Grab beigesetzt werden und das Grab kann nicht widererworben werden. Nach Ablauf der Ruhefrist, die ebenfalls 30 Jahre beträgt, wird das Grab der Reihe nach wieder neu vergeben.

  • Urnenrasengrab

    Die Aschekapsel wird auf einem Rasen beigesetzt. Die Grabstelle kann auf  Wunsch der Hinterbliebenen mit einer Namensplatte gekennzeichnet werden. Somit entfällt für die Angehörigen die Grabpflege.

  • Aschestreufeld* (nur auf dem Friedhof in Lette möglich)

    Die Asche eines Verstorbenen wird der Aschekapsel entnommen und auf einem extra dafür ausgewiesenen Feld verstreut. Die Verstreuung muss der Verstorbene zu Lebzeiten im Vorhinein schriftlich festgehalten haben.

 

Die Wahl der Grabart ist schon entscheident für die Trauerbewältigung. Denn wenn der Ort zum Trauern fehlt, kann die Trauerbewältigung nicht richtig abgeschlossen werden. Es ist daher sehr wichtig sich darüber genaue Gedanken zu machen, welche Grabart man wählt.